Theorie
In unserer Fahrschule können Sie in den folgenden Ausbildungsklassen Führerscheine erwerben:
Klasse B
Die Fahrerlaubnisklasse B gilt für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse mit Anhänger bis 750 Kilogramm, also maximal 4,25 Tonnen zulässige Gesamtmasse. Es dürfen ebenfalls schwerere Anhänger gezogen werden, solange die Leermasse des Zugfahrzeugs größer gleich der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers ist. Alles zusammen darf nicht mehr als 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse betragen. Das Mindestalter für diesen Führerschein liegt bei 18 beziehungsweise 17 Jahren, wenn an „Begleitetes Fahren mit 17“ teilgenommen wird.
Klasse B96
Die Fahrerlaubnisklasse B96 gilt für Kraftfahrzeuge Klasse B mit Anhängern. Hier beträgt die zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 Kilogramm, in der Kombination über 3,5 Tonnen, darf jedoch nicht mehr als 4,25 Tonnen betragen.
Klasse BE
Die Fahrerlaubnisklasse BE gilt für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse mit schwereren Anhängern als in Klasse B96. Voraussetzung für diesen Führerschein ist der Besitz der Klasse B-Führerscheins.
Klasse A (ab 24, 21 oder 20 Jahren)
Die Führerscheinklasse A gilt für Motorräder mit einem Hubraum über 50 Kubikzentimeter oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von mehr als 45 Stundenkilometer sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung über 15 Kilowatt.
Bei Direkteinstieg beträgt das Mindestalter 24 Jahre oder mindestens zwei Jahre Vorbesitz des A2 Führerscheins. Den Führerschein Klasse A kann man bereits mit 21 Jahren für dreirädrige Krafträder bis 15 Kilowatt und einer Leermasse von mindestens 6,25 Kilogramm pro Kilowatt machen. Es ist auch möglich, diesen bereits mit 20 Jahren zu erwerben, jedoch muss der Führerschein Klasse A2 bereits seit zwei Jahren in Besitz sein.
Klasse A2 (ab 18 Jahre)
Die Fahrerlaubnisklasse A2 gilt für Krafträder mit einer Leistung von weniger als 35 Kilowatt beziehungsweise einem Verhältnis Leistung zu Leermasse von maximal 0,2 Kilowatt pro Kilogramm. Die Klasse A2 kann mit 18 Jahren erworben werden und wird unbefristet ausgestellt. Wenn die Klasse vor dem 19.01.2013 erworben wurde, wird diese nach zwei Jahren zur Klasse A.
Klasse A1
Die Fahrerlaubnisklasse A1 ist für Motorräder bis 125 Kubikzentimeter Hubraum und einer Motorleistung von maximal 11 Kilowatt (maximal 80 Stundenkilometer). Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Ab dem 18. Lebensjahr dürfen Leichtkrafträder auch ohne Geschwindigkeitsbegrenzung gefahren werden.
Klasse AM
Die Fahrerlaubnisklasse AM ist für das Fahren von Kleinkrafträdern bis maximal 45 Stundenkilometer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit und einem maximalen Hubraum bei Verbrennungsmotoren bis 50 Kubikzentimeter oder mit Elektromotor höchstens 4 Kilowatt bestimmt. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Klasse B197
Die Klasse B197 macht es endlich möglich die Ausbildung und vor allem die Prüfung völlig stress(schalt)frei zu machen. Es müssen lediglich zehn Fahrstunden auf einem Schaltwagen absolviert werden und eine Fahrprobe durchgeführt werden. Der Rest der Ausbildung und die Prüfung wird auf einem Automatikfahrzeug durchgeführt. Mit dem Eintrag B197 im Führerschein dürfen dann Schalt und Automatikfahrzeuge gefahren werden. Stressfreier geht es nicht!!!
Prüfungen
Bevor Sie die Prüfungen beginnen, finden Sie hier eine Anleitung für die Anmeldung sowie nützliche Hinweise zur Beantragung des Führerscheins.
1. Amtsweg Anmeldung
Nach der Anmeldung in der Fahrschule muss der Führerschein beim Bezirksamt bzw. beim zuständigen Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten beantragt werden.
Sie benötigen dafür:
- Sehtestbescheinigung (ausstellbar vom Augenarzt oder Optiker)
- Bescheinigung über den erfolgreich abgelegten Erste-Hilfe-Kurs Lebensrettende Sofortmaßnahmen
- biometrisches Passfoto
- Personalausweis oder Reisepass
Die Bearbeitungszeit für Ihren Antrag liegt in der Regel bei vier bis sechs Wochen. Ihre Ausbildung können Sie selbstverständlich schon währenddessen beginnen.
2. Theoretische Führerscheinprüfung
Für das Bestehen der theoretischen Führerscheinprüfung und die anschließende, sichere Teilnahme am Straßenverkehr ist die genaue Kenntnis von Straßenschildern, Verkehrsregeln und der Straßenverkehrsordnung grundlegend.
Deswegen bereiten wir Sie in unserem Unterricht ausgiebig auf diese Prüfung vor. Ziel dabei ist immer die Vermittlung von Wissen und grundlegenden Regeln, nicht nur in der Theorie sondern ebenfalls in der Praxis.
3. Praktische Fahrprüfung
Die praktische Führerscheinprüfung ist für jeden Fahrschüler und jede Fahrschülerin eine besondere Probe. Diese Prüfung wird zusammen mit unseren Schülern und Schülerinnen gründlich vorbereitet. Sie werden von uns angemeldet und auch am entscheidenden Tag stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite. Wir kennen alle unsere Prüfer und Prüferinnen persönlich und wissen daher genau, worauf diese besonders achten.
Am Tag der Prüfung sollten Sie als Fahrschüler oder Fahrschülerin:
- Ausgeschlafen, fit und gesund sein
- Ihre Brille beziehungsweise Kontaktlinsen oder andere Sehhilfen dabeihaben
- keine alkoholischen Getränke, starke Medikamente oder andere bewusstseinsbeeinträchtigende Substanzen zu sich nehmen
- sich von kleinen Fehlern nicht verunsichern lassen